

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben im Freistaat Sachsen gezeigt, dass dezentrale Abwasseraufbereitungstechnologien in ländlichen Regionen fast immer die wirtschaftlichste Lösung sind. Diese Einsicht ist zugleich eine Reaktion auf den absehbaren Bevölkerungsrückgang, der kommunale Kläranlagen in dünn besiedelten Gebieten zunehmend überflüssig macht. Somit hat ein Umdenken stattgefunden, was sich besonders deutlich in der bisher gültigen und am 23.02.2009 nochmals aktualisierten Förderrichtlinie für private Kleinkläranlagen zeigt. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen aktuellen Überblick zu den Möglichkeiten der Förderungen.
| Förderung des Bauherrn für |
Grundförderung ab 4 EW | Je weiterer EW | Bei Gruppen- kläranlagen je Grund- stückseigner |
| Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe | 1.500 EUR | 150 EUR | 200 EUR (max. 2.000 EUR) |
| Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe | 1.000 EUR | 150 EUR | |
| Zuschlag für weitergehende Reinigungs- anforderungen (Nährstoffe, Keime) |
300 EUR | 50 EUR |
Weitere Konditionen finden Sie in der Förderrichtlinie der Sächsischen Aufbaubank.
Mit der Bestätigung des Förderantrages durch den Abwasserzweckverband erhält der Grundstückseigner einen Zuschuss von 1.500 EUR für den Neubau seiner vollbiologischen Kleinklärlösung. Diese muss die Abwässer von mindestens 4 Bewohnern (Einwohnergleichwerte/EW) zuverlässig aufbereiten können. Eigentümer mit einer bereits existenten Kläranlage erhalten 1.000 EUR für die Nachrüstung auf eine vollbiologische Technologie. Neu ist: Für privat oder öffentlich betriebene Gruppenkläranlagen wird ein extra Zuschlag von 200 EUR pro angeschlossenem Grundstück gewährt – und das bis zu einer Aufschlagshöhe von 2.000 EUR. Aufgrund dieser Finanzspritze wird es für Sachsens Hausbesitzer noch interessanter über eine langfristig verlässliche und damit kostengünstige Klärlösung nachzudenken. Übrigens gelten die neuen Förderrichtlinien auch für die ca. 106.000 Kleinkläranlagen, die bereits eine Förderzustimmung durch die Sächsische Aufbaubank erhalten haben.
Nach der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind Abwässer in allen Mitgliedsstaaten bis 2015 so zu reinigen, dass der gute ökologische und chemische Zustand von Oberflächengewässern gesichert ist und darüber die Reinhaltung des Grundwassers erfolgt. Die Sächsische Landespolitik stellt sich dieser Herausforderung und knüpft ihre Förderung deshalb an einen festen Zeitrahmen. Die Zuwendung in voller Höhe wird nur dann erteilt, wenn der Bau der Kläranlage innerhalb der festgelegten Sanierungsfristen erfolgt. Andernfalls gehen 250 EUR pro Jahr verloren. Ein Beispiel: Muss die Sanierung in Ihrer Region bis 2010 erfolgen, ist Eile geboten, denn von der Grundförderung über 1.500 EUR werden pro Jahr 250 EUR abgezogen. 2011 erhalten Sie demnach nur noch 1.250 EUR Förderung und 2013 sind es lediglich noch 1.000 EUR. Zögern Sie deshalb nicht mit dem Neubau Ihrer Klärlösung und informieren Sie sich rechtzeitig zu den konkreten regionalen Fristen. Die Bergmann Abwassertechnik gibt Ihnen dazu gern kompetent Auskunft.
Die Umsetzung der Förderrichtlinie wird mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Sachsens 2007 – 2013 (EPLR) und dem GAK-Rahmenplan realisiert. Danach sind ausschließlich Gemeinden, Verwaltungsverbände und Zweckverbände antragsberechtigt. Stellen Sie deshalb Ihre Fragen zum Antrag der Förderung an die für Sie zuständige Gemeinde, den Verwaltungsverband oder den Zweckverband.
Nutzen Sie Ihre Förderung für den Kauf von WSB® clean. Damit investieren Sie in eine leistungsstarke und wartungsarme Lösung aus Sachsen, die bereits über 25.000 Menschen weltweit überzeugt hat (Stand: Ende 2008). Schließlich bietet sie Ihnen eine sichere Kalkulationsgrundlage, denn Ausfälle oder Havarien sind aufgrund des bionischen Wirkmechanismus nahezu ausgeschlossen und die Betriebskosten fallen im Vergleich erstaunlich günstig aus. All das sind harte Fakten, die dafür sprechen, mit Hilfe der staatlichen Förderung in eine Klärtechnologie zu investieren, welche Sie nicht mit unvorhersehbaren Folgekosten überrascht.
Die Kosten für den Bau Ihrer Kläranlage können Sie zusätzlich mit einer günstigen Finanzierung abmildern. Unsere Kooperation mit der Kreissparkasse Mittweida bietet Ihnen dazu eine preiswerte Baufinanzierung. Nach einer unkomplizierten Prüfung steht Ihnen das Geld sofort zur Verfügung. So können Sie nach der Finanzierungszusage unverzüglich mit den Baumaßnahmen, wie der Installation Ihrer Kleinkläranlage, beginnen. Also nutzen Sie die attraktiven Zinssätze. Weitere Informationen zur günstigen Finanzierung der Kreissparkasse Mittweida erhalten Sie hier.
Tel +49 (37381) 86 10
kontakt@wsb-clean.com