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Förderung in Bayern
Das Online-Tool zur Förderung.
Im Freistaat Bayern werden der Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe staatlich gefördert. Damit öffnet sich das Land für die neuesten Entwicklungen der Abwasseraufbereitungstechnologie.
Das WSB®-Verfahren

Kleinkläranlagen werden bezuschusst.

Um das Förderverfahren für den Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe zu vereinfachen entwickelte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das Programm RZKKA-Online. Es unterstützt Grundstückseigentümer, Gemeinden, private Sachverständige der Wasserwirtschaft und die Bewilligungsbehörden bei der Bearbeitung der Förderanträge und somit auch bei der Bewilligung der verfügbaren Fördermittel. RZKKA-Online ist eine internetbasierte Software, welche die von Ihnen eingegebenen Daten an das Bayerische Umweltministerium für weitere Bearbeitungsschritte weiterleitet. Passwörter stellen sicher, dass jeder Nutzer nur die für ihn bestimmten Daten einsehen kann. In diesem Rahmen werden alle Klärtechnologien gefördert, welche über eine biologische Reinigungsstufe verfügen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Mit dieser Finanzspritze wird es für Bayerns Hausbesitzer deshalb noch interessanter über eine langfristig verlässliche und damit kostengünstige Klärlösung nachzudenken.


Mit staatlicher Förderung zur sicheren Kalkulationsgrundlage.

Die Leistungsfähigkeit und die Stärken von WSB® clean wird sicher einige Sachsen von der Technologie überzeugen. Schließlich bietet sie eine sichere Kalkulationsgrundlage, denn Ausfälle oder Havarien sind aufgrund des bionischen Wirkmechanismus nahezu ausgeschlossen und die Betriebskosten fallen im Vergleich erstaunlich günstig aus. All das sind harte Fakten, die dafür sprechen mit Hilfe der staatlichen Förderung in eine Klärtechnologie zu investieren, welche Sie nicht mit unvorhersehbaren Folgekosten überrascht.


Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 23.04.2003

Gefördert wird: bestehende Anwesen mit festen Pauschalbeträgen für den erstmaligen Bau einer biologischen Reinigungsstufe, in Verbindung damit der Bau einer Mehrkammergrube, weitergehende Anforderungen an die Reinigung des Abwassers, z.B. in Karst- oder Wasserschutzgebieten
Nicht gefördert: Bau von Kleinkläranlagen für Neubauvorhaben (Stichtag 01.01.02); Kleinkläranlagen, deren Bau oder Nachrüstung vor Zustimmung begonnen wurde; Kläranlagen für über 50 EW; anderweitig förderfähige Vorhaben
Gefördert werden: Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte Städte, Gemeinden, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände
Weitere Infos: www.rzkka.bayern.de
Ihr Ansprechpartner:
Georg Huber - Inh. Josef Rappl GmbH & Co.KG
Herr Frank Gazinski Bahnhofstr. 10
92444 Rötz
Telefon: 09976 / 9413-33
Telefax: 09976 / 9413-60
E-Mail: info@huber-roetz.de
www.bayern-bio-klo.de
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