

Um das Förderverfahren für den Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe zu vereinfachen entwickelte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das Programm RZKKA-Online. Es unterstützt Grundstückseigentümer, Gemeinden, private Sachverständige der Wasserwirtschaft und die Bewilligungsbehörden bei der Bearbeitung der Förderanträge und somit auch bei der Bewilligung der verfügbaren Fördermittel. RZKKA-Online ist eine internetbasierte Software, welche die von Ihnen eingegebenen Daten an das Bayerische Umweltministerium für weitere Bearbeitungsschritte weiterleitet. Passwörter stellen sicher, dass jeder Nutzer nur die für ihn bestimmten Daten einsehen kann. In diesem Rahmen werden alle Klärtechnologien gefördert, welche über eine biologische Reinigungsstufe verfügen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Mit dieser Finanzspritze wird es für Bayerns Hausbesitzer deshalb noch interessanter über eine langfristig verlässliche und damit kostengünstige Klärlösung nachzudenken.
Die Leistungsfähigkeit und die Stärken von WSB® clean wird sicher einige Sachsen von der Technologie überzeugen. Schließlich bietet sie eine sichere Kalkulationsgrundlage, denn Ausfälle oder Havarien sind aufgrund des bionischen Wirkmechanismus nahezu ausgeschlossen und die Betriebskosten fallen im Vergleich erstaunlich günstig aus. All das sind harte Fakten, die dafür sprechen mit Hilfe der staatlichen Förderung in eine Klärtechnologie zu investieren, welche Sie nicht mit unvorhersehbaren Folgekosten überrascht.
| Gefördert wird: | bestehende Anwesen mit festen Pauschalbeträgen für den erstmaligen Bau einer biologischen Reinigungsstufe, in Verbindung damit der Bau einer Mehrkammergrube, weitergehende Anforderungen an die Reinigung des Abwassers, z.B. in Karst- oder Wasserschutzgebieten |
| Nicht gefördert: | Bau von Kleinkläranlagen für Neubauvorhaben (Stichtag 01.01.02); Kleinkläranlagen, deren Bau oder Nachrüstung vor Zustimmung begonnen wurde; Kläranlagen für über 50 EW; anderweitig förderfähige Vorhaben |
| Gefördert werden: | Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte Städte, Gemeinden, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände |
| Weitere Infos: | www.rzkka.bayern.de |
Telefon: 09976 / 9413-33
E-Mail: info@huber-roetz.de