Vollbiologische Kläranlagen müssen genau wie Heizungen regelmäßig geprüft und gewartet werden. So wird die Funktionalität gesichert und ein nachhaltiger Beitrag zum Schutz der Gewässer – also unseres Trinkwassers - erbracht. Gemäß Blatt 4 der DIN 4261 sowie länderspezifischer Verordnungen muss ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen werden. Der überprüft dann regelmäßig Betriebszustand und Funktion aller Einzelteile. In diesem Zuge wird die Anlage auch gereinigt. Ihre Funktionsfähigkeit wird schließlich über die Analyse einzelner Abwasserproben ermittelt.
Der Wartungsvertrag mit Ihrem WSB® ® clean-Partner beinhaltet genau die Leistungen, die für Ihre spezielle Kläranlage vorgeschrieben sind. Denn wie oft die gesetzlich geregelte Wartung jährlich durchgeführt werden muss oder wann die zuständige Behörde eine Probe mit anschließender Abwasseranalyse verlangt, weiß unser Partner vor Ort am Besten.