Staatliche Fördermittel für eine Investition in eine saubere Umwelt

Förderung für Ihre Kleinkläranlage

Jetzt Förderung sichern.

Staatliche Fördermittel für vollbiologische Kleinkläranlagen.

Die Reinhaltung unserer kostbaren Trinkwasservorräte auf Grundlage einer funktionierenden Abwasseraufbereitung wird immer wichtiger. Der Gesetzgeber unterstützt daher vom Anschlusszwang befreite Hausbesitzer mit entsprechenden staatlichen Fördermitteln bei der Anschaffung einer vollbiologischen Kleinkläranlage.

Diese Zuschüsse und Förderung für Kleinkläranlagen machen es Ihnen sicher leichter, über eine langfristig verlässliche und damit kostengünstige Kleinkläranlage nachzudenken. Dabei sollten Sie nicht auf das billigste Angebot setzen, welches Ihren Geldbeutel längerfristig mit hohen Folgekosten belasten kann. Häufige Schlammentsorgung, wiederkehrende Betriebsausfälle, erhebliche Stromkosten oder mangelnde Reinigungsleistung sind Kostentreiber, die mit unserer vollbiologischen Kleinkläranlage WSB® clean entfallen: Sie überzeugt durch Langlebigkeit und dauerhaft beständige Leistungsfähigkeit. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen.

Staatliche Fördermittel in Thüringen für vollbiologische Kleinkläranlagen

Finanzierungshilfen zur Nachrüstung Ihrer Kläranlage

Staatlich Finanzierungshilfen

Nutzen Sie Ihre Förderung für eine sichere Kalkulationsgrundlage.

WSB® clean bietet Ihnen eine sichere Kalkulationsgrundlage: Ausfälle oder Havarien sind aufgrund des natürlichen Wirkmechanismus der Kleinkläranlage nahezu ausgeschlossen. Die Betriebskosten fallen im Vergleich erstaunlich günstig aus. Investieren Sie also mit Hilfe einer staatlichen Förderung in eine Klärtechnologie, die Sie nicht mit unvorhersehbaren Folgekosten überrascht. Schon heute sind unsere Klärlösungen auf künftige Reinigungsanforderungen vorbereitet.

Aktuelle Förderprogramme für dezentrale Klärlösungen gibt es derzeit nur noch in Thüringen. Für Interessenten anderer Bundesländer *, in denen es derzeit keine Fördermittel gibt, bieten wir günstige Alternativen oder Finanzierungshilfen an. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

* Mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie endeten in den letzten Jahren in vielen Bundesländern Förderprogramme für Kleinkläranlagen. Zum Beispiel in nachfolgenden Bundesländern:

  • Mecklenburg-Vorpommern: ausgelaufen 2013,
  • Sachsen-Anhalt: ausgelaufen 2013,
  • Schleswig-Holstein: ausgelaufen 2013,
  • Bayern: ausgelaufen 2014,
  • Sachsen: ausgelaufen 2015.

 

Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik bringen

Förderprogramme in Thüringen

Das Land Thüringen hat verschiedene Förderprogramme für die Errichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen und Gruppenlösungen.

Dazu gehören:

  • Förderungen für die Modernisierung bestehender Anlagen (Nachrüstung),
  • Förderungen für die Errichtung neuer Anlagen (Neubau),
  • Förderungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen,
  • Förderungen für den Einsatz von modernen Technologien.

Das gilt es zu beachten:

  • Eine Kleinkläranlage wird nur dann gefördert, wenn Ihr Grundstück dauerhaft nicht an die öffentliche Wasserentsorgung angeschlossen wird.
  • Kleinkläranlagen werden nicht für den Einsatz in Kleingartenanlagen oder Wochenendsiedlungen gefördert.

Bei der Förderung können Sie zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Eine Kombination aus beiden Varianten ist nicht möglich.

Neubau einer Kleinkläranlage mit Förderung

Bei einem Zuschuss gilt:

  • 2.500 Euro bei einem Neubau für eine Anlage von bis zu 4 Einwohnern (4 EW). Für jeden weiteren Einwohner gibt es 250 Euro zusätzlich.
  • 1.250 Euro bei einer Nachrüstung für eine Anlage von bis zu 4 Einwohnern. Für jeden weiteren Einwohner gibt es 125 Euro zusätzlich.
  • Sollten in Ihrem Abwasserbescheid weitergehende Reinigungsanforderungen (zum Beispiel für einen Stickstoffabbau oder eine Phosphorelimination) gestellt werden, erhalten Sie zusätzlich 500 Euro für eine Anlage von bis zu 4 Einwohnern. Für jeden weiteren Einwohner gibt es 75 Euro zusätzlich.
  • Schließen sich mehrere Grundstückseigentümer für eine Gruppenkleinkläranlage zusammen, werden zusätzlich die Schmutzwasserkanäle von der Grundstücksgrenze bis zur Kleinkläranlage mit 250 Euro je laufendem Meter gefördert.

 

Alternativ gilt für ein zinsgünstiges Darlehen von Einzelanlagen privater Bauherren:

  • Das Angebot für zinsgünstige Darlehen gilt nicht für Gruppenkleinkläranlagen.
  • Das Darlehen kann bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (maximal 25.000 Euro, mindestens 2.000 Euro) beantragt werden.
  • Die Darlehenslaufzeit ab Tilgungsbeginn beträgt sechs Jahre.
  • Der Zinssatz liegt bei 1,99 % pro Jahr. Weitere Gebühren fallen nicht an.
  • Das Darlehen wird ohne Sicherheiten gewährt.
  • Es wird in einer Summe vergeben, Teilauszahlungen sind nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Kleinkläranlagen in Thüringen finden Sie auf der Webseite des Landes Thüringen.

 

Tipps zur Antragstellung für Fördermittel

Aufwand der sich lohnt

Tipps für die Antragstellung von Fördermitteln

Die Erstellung eines Antrags auf Fördermittel dauert nicht lange, bedeutet aber Aufwand, den Sie dennoch nicht scheuen sollten. Hier folgen einige Tipps für Sie:

Die notwendigen Formulare bekommen Sie in der Regel bei Ihrem Abwasserzweckverband oder Ihrer Gemeinde. Fehlendes Hintergrundwissen, Fachbegriffe oder das Zusammentragen der notwendigen Informationen können eine zügige Erstellung des Antrags jedoch erschweren. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Vertriebspartner oder Ihre Einbaufirma auf eine Unterstützung bei der Antragsstellung anzusprechen.

Informieren Sie sich bei Ihrem regionalen Abwasserzweckverband nach renommierten und vertrauenswürdigen Einbaufirmen. Auch eine Beratung zu den einzelnen Kläranlagenverfahren und deren Vor- und Nachteilen bieten die Verbände oftmals an. Die Sichtung der Internetauftritte der einzelnen Hersteller hilft Ihnen, ein zuverlässiges Verfahren auszuwählen.

Kontrollieren Sie gründlich Ihren Abwasserbescheid und beantragen Sie mit Ihrem Vertriebspartner nur die geforderte und erforderliche Ablaufklasse. So vermeiden Sie unnötige Betriebskosten.

Sie können Kosten sparen und stärker von den vorhandenen Fördermitteln profitieren, wenn Sie sich für eine Gruppenlösung entscheiden. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen, um eine gemeinsame Lösung zu verwirklichen.

Neben den Fördermitteln für jeden angeschlossenen Anwohner werden je nach Bundesland auch die benötigten Schmutzwasserkanäle von der Grundstücksgrenze bis zum gemeinsamen Kleinkläranlagenstandort gefördert.

Als Kleinkläranlagen zählen im Sinne des Gesetzgebers Anlagen mit einem Zufluss von bis zu 8 m³/d oder 50 Einwohnerwerten. Sie sehen also, dass eine Gruppenkleinkläranlage auch für eine größere Anzahl von Nachbarn realisierbar ist. Der Zusammenschluss mehrerer Grundstücke an eine gemeinsame Kläranlage bietet neben der Reduzierung der Investitionskosten für den Einzelnen weitere finanzielle Vorteile:

  • Die Tiefbauarbeiten für die Kläranlage beschränken sich auf einen Standort.
  • Im Bedarfsfall muss nur eine Versickerungseinheit errichtet werden.
  • Die Betriebskosten reduzieren sich für jeden angeschlossenen Einwohner im Vergleich zu einer Einzellösung.
  • Der betreuende Monteur fährt nur einen Standort an. Somit fallen bei Gruppenlösungen geringere Wartungskosten für die angeschlossenen Einwohner an, als bei der Wartung in der Summe von Einzelanlagen auf den angeschlossenen Grundstücken.

 

Preiswert, leistungsfähig und zukunftssicher.

Die Stärken unserer vollbiologischen Kleinkläranlage: WSB® clean.

Sie sind noch unsicher, ob WSB® clean die richtige Kleinkläranlage für Ihr Bauvorhaben bei der Beantragung von Fördermitteln ist?

Eine WSB® clean Kleinkläranlage zeigt ihre Stärken und die volle Reinigungsleistung bereits ab dem ersten Nutzer und setzt auf langlebige und robuste Technik. 65.000 errichtete Kleinkläranlagen seit 1997 sprechen für sich. In unserer Rubrik Erfahrungsberichte lesen Sie von WSB® clean Nutzern über ihre persönlichen Erfahrungen mit dem System.

Und nicht zuletzt spielen die Kosten eine wichtige Rolle bei der Auswahl einer vollbiologischen Kleinkläranlage. WSB® clean ist preiswert und langfristig leistungsfähig. Profitieren Sie von:

  • niedrigen Betriebskosten durch einen geringen Stromverbrauch,
  • geringe Schlammentsorgungskosten und
  • nur einer Wartung pro Jahr.

Viele vergleichbare Systeme benötigen 2 Wartungen pro Jahr. Unsere Fernwirktechnik ermöglicht weniger Eigenkontrollen und reduziert somit das gesetzliche Wartungsintervall.

Sie haben Interesse an einer Gruppenlösung? WSB® clean Kläranlagen von Bergmann bieten Lösungen für den Kleinkläranlagebereich von bis zu 50 angeschlossenen Einwohnern aber auch für kleine Kläranlagen von bis zu 1.000 Einwohnern. Unsere Kläranlagen verkraften starke Schwankungen, lang- und kurz anhaltende Unterlastsituationen, und sind zudem zukunftssicher und nachrüstbar für alle Ablaufklassen.

Antragsstellung für Förderprogramme für Kläranlagen

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In Ihrem Bundesland sind momentan keine Förderungen verfügbar? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu günstigen Alternativen und attraktiven Finanzierungshilfen. Ihr Ansprechpartner:

Matthias Baldauf

Matthias Baldauf
Vertriebsleiter Kleinkläranlagen | Bundesgebiet

0159 044 504 10

matthias.baldauf[at]bergmann-gruppe.com