Staatliche Fördermittel für eine Investition in eine saubere Umwelt
Förderung für vollbiologische Kleinkläranlagen in Thüringen
Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik bringen
Förderprogramme in Thüringen
Das Land Thüringen hat verschiedene Förderprogramme für die Errichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen und Gruppenlösungen.
Dazu gehören:
- Förderungen für die Modernisierung bestehender Anlagen (Nachrüstung),
- Förderungen für die Errichtung neuer Anlagen (Neubau),
- Förderungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen,
- Förderungen für den Einsatz von modernen Technologien.
Das gilt es zu beachten:
- Eine Kleinkläranlage wird nur dann gefördert, wenn Ihr Grundstück dauerhaft nicht an die öffentliche Wasserentsorgung angeschlossen wird.
- Kleinkläranlagen werden nicht für den Einsatz in Kleingartenanlagen oder Wochenendsiedlungen gefördert.
Bei einem Zuschuss gilt:
- 3.000 Euro bei einem Neubau für eine Anlage von bis zu 4 Einwohnern (4 EW). Für jeden weiteren Einwohner gibt es 300 Euro zusätzlich.
- 1.500 Euro bei einer Nachrüstung für eine Anlage von bis zu 4 Einwohnern. Für jeden weiteren Einwohner gibt es 150 Euro zusätzlich.
- Schließen sich mehrere Grundstückseigentümer für eine Gruppenkleinkläranlage zusammen, werden zusätzlich die Schmutzwasserkanäle von der Grundstücksgrenze bis zur Kleinkläranlage mit 300 Euro je laufendem Meter gefördert.